HINTERGRUND
Eines sollte mittlerweile für jedes Unternehmen in Deutschland feststehen: Website-Betreiber sind für den Schutz der Daten ihrer Besucher verantwortlich. Diese Verantwortung liegt nicht bei den Big-Tech-Konzernen mit Sitz im Ausland. Sie zahlen gerne alle EU-Sanktionen, um weiterhin Benutzerdaten zu sammeln und an ihre Werbetreibenden zu verkaufen.
Für Google gibt es dennoch eine Möglichkeit, dies zu tun. Google verfolgt die IP-Adressen, die für den Zugriff auf die Google Fonts genutzt werden – und das auf allen Unternehmensseiten, die Google Fonts verwenden. Mit diesen Informationen kann Google sehen, wo, wann und was die Nutzer der jeweiligen Website im Internet suchen…auch ohne die Verwendung von Cookies! Es gibt keine praktische Möglichkeit für Besucher, darüber informiert zu werden oder sich abzumelden, bevor diese Verbindung hergestellt wird. Und durch das Hinzufügen eines 0815-Textes zu Ihrer Datenschutzerklärung ist dieses Problem nicht gelöst.
FOLGEN & GEFAHREN
Wenn die moralische Verpflichtung, die Daten Ihrer Kunden zu schützen, für Sie nicht Grund genug zum Handeln ist, sollten Sie die möglichen rechtlichen Schwierigkeiten in Betracht ziehen. Letzte Woche wurde die erste Welle von Abmahnungen verschickt, die europaweit Hunderte von Unternehmen darüber informierte, dass ihre Website Google Fonts verwendet und daher gegen die in der DSGVO festgelegten Regeln verstößt. Dies basiert auf einer Gerichtsentscheidung, die am 1. Januar 2022 in München getroffen wurde.
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