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So vermeiden Sie teure Diskriminierung in Ihren Stellen- Ausschreibungen!

Diskriminierung in Ihren Stellenausschreibungen vermeiden

Liebe Kundinnen und Kunden,

Sie haben bereits über unsere Agentur Stellenausschreibungen geschaltet, und wir schätzen das Vertrauen, das Sie in uns setzen. Wir sehen uns als Ihre Partner verpflichtet, Sie über rechtlich relevante Inhalte und potenzielle Fallstricke bei zukünftigen Ausschreibungen zu informieren. Besonders das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist hier von großer Bedeutung, da es Diskriminierung in Stellenausschreibungen klar regelt. Ein Verstoß kann teuer werden und Ihr Unternehmensimage beeinträchtigen.

Das AGG schützt Menschen in Bezug auf acht Diskriminierungsmerkmale: Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Diese Merkmale müssen auch in Stellenausschreibungen unbedingt berücksichtigt werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Ein klassisches Beispiel: Wenn Sie Ihr Team als „jung und dynamisch“ beschreiben, könnte dies implizieren, dass Sie nur junge Menschen einstellen möchten. Solche Formulierungen können als Altersdiskriminierung ausgelegt werden und sind zu vermeiden.

Ein weiteres heikles Thema betrifft Sprachkenntnisse. In der Vergangenheit war es üblich, die Anforderung „Deutsch als Muttersprache“ zu formulieren. Dies gilt jedoch heute als unmittelbare Benachteiligung nach dem AGG, da diese Anforderung nur Personen mit einer bestimmten ethnischen Herkunft erfüllen können. Eine solche Formulierung ist daher nur dann zulässig, wenn sie für die konkrete Berufsausübung zwingend notwendig ist, was jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen der Fall sein wird.

Stattdessen empfehlen wir eine neutralere Formulierung wie „hohe Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache“. Diese Anforderung könnte zwar immer noch als mittelbare Benachteiligung angesehen werden – das heißt, sie benachteiligt bestimmte Personengruppen, ohne dies direkt auszusprechen. Allerdings ist eine mittelbare Benachteiligung dann zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, beispielsweise weil der Job ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit in Deutsch erfordert.

Der Unterschied zwischen unmittelbarer und mittelbarer Benachteiligung

Für eine bessere Orientierung möchten wir Ihnen kurz den Unterschied zwischen unmittelbarer und mittelbarer Benachteiligung erklären:

Wichtige Hinweise für Ihre Stellenanzeigen

Ein weiterer, oft übersehener Punkt betrifft den Jobtitel. Stellen Sie sicher, dass Sie in jeder Ausschreibung den Zusatz (m/w/d) hinter dem Jobtitel verwenden. Dies steht für männlich, weiblich und divers und ist erforderlich, um mögliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu vermeiden. Sollten Sie dies nicht beachten, droht eine Abmahnung, und das Risiko einer Klage steigt erheblich. Ein Kläger könnte in einem solchen Fall Schadensersatz von bis zu drei Monatsgehältern der ausgeschriebenen Stelle verlangen.

Als Agentur unterstützen wir Sie nicht nur bei der Erstellung ansprechender Anzeigen, sondern achten auch darauf, dass Ihre Stellenangebote rechtlich auf dem neuesten Stand sind. Dennoch möchten wir an dieser Stelle betonen, dass unsere Hinweise keine rechtliche Beratung darstellen. Für verbindliche rechtliche Auskünfte empfehlen wir Ihnen, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Abschließend möchten wir Ihnen versichern, dass wir als Agentur auch weiterhin großen Wert darauf legen, Ihre Stellenausschreibungen im Hinblick auf rechtliche Vorgaben zu prüfen und zu optimieren, um mögliche Diskriminierungen zu vermeiden. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Anzeigen nicht nur attraktiv, sondern auch rechtssicher sind.

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