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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, welche mit der Agentur MINZE AUFS PAPIER – einer Marke der m.a.p. GmbH, Am Wüsteberg 3, 01723 Wilsdruff OT Kesselsdorf – zustande kommen.

1.2 Abweichende AGB der Vertragspartner werden kein Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen

2.1 Angebote der Agentur sind stets freibleibend. Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung der Agentur in Textform zustande.

2.2 Gebühren und Abgaben Dritter (GEMA, Zoll etc.) trägt der Auftraggeber gegen Nachweis gesondert, wenn und soweit diese anfallen.

2.3 Wenn und soweit keine abweichenden Konditionen vereinbart sind, ist die Agentur berechtigt, angemessene Abschlags-zahlungen bis maximal 90% des jeweiligen Leistungstandes zu verlangen.

2.4 Verzug tritt 10 Kalendertage nach Fälligkeit ein.

2.5 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte können gegenüber der Agentur nur insoweit geltend gemacht werden, als der Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

2.6 Wird erkennbar, dass Ansprüche der Agentur durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Vertragspartners gefährdet sind, ist die Agentur zur Leistungsverweigerung gemäß § 321 BGB berechtigt.

3. Besondere Rechte und Pflichten

3.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Informationen, welche für die vertraglichen Agenturleistungen von Bedeutung sein können, der Agentur unverzüglich in Textform mitzuteilen. Er ist auch verpflichtet, der Agentur unter eigenverantwortlicher Wahrung der Rechte Dritter alle notwendigen Daten, Unterlagen, Vorlagen, Fotos, Videos, Texte, Logos etc. zur Verfügung zu stellen. Eine Überprüfung der vom Auftraggeber gestellten Informationen und Inhalte ist von der Agentur nicht geschuldet. Die Agentur ist insbesondere nicht verpflichtet, diese auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und die Freiheit von Rechten Dritter zu überprüfen.

3.2 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist durch die Agentur nicht geschuldet, die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt der Auftraggeber. Im Zweifel schuldet die Agentur nur Dienst-leistungen. Schuldet die Agentur einen bestimmten Arbeitserfolg, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform widerspricht, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen dem Vertrag.

3.3 Die Agentur ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen einzuschalten sowie die für den Auftraggeber geschaffenen Arbeitsergebnisse mit Namen und Logo des Auftraggebers zu Referenzzwecken gegenüber Dritten zu präsentieren.

3.4 Der Auftraggeber gewährleistet, dass stets ein sachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung steht, welcher bevollmächtigt ist, verbindliche Erklärungen für den Auftraggeber abzugeben bzw. entgegenzunehmen.

3.5 Entwürfe, Vorlagen und Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Form, Inhalt, Layout und Grafik zu prüfen.

Änderungswünsche sind unverzüglich in Textform anzuzeigen.

4. Gewerbliche Schutzrechte

Alle im Zusammenhang mit den Leistungen der Agentur verbundenen gewerblichen Schutzrechte entstehen und verbleiben ausschließlich bei der Agentur. Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, räumt die Agentur dem Auftraggeber an ihren Leistungen – aufschiebend bedingt mit vollständiger Zahlung – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Inland ein. Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Leistungen der Agentur nur für die laut Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt.

5. Mängelansprüche des Auftraggebers

5.1 Farbabweichungen zwischen Bildschirmfarben und Druckbild sind keine Mängel, sondern technisch bedingt.

5.2 Termine, Liefer- und Ausführungsfristen sind stets ca.-Angaben, es sei denn, diese werden ausdrücklich fix vereinbart. Die Agentur haftet nicht für Leistungsstörungen, welche darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungs-handlungen unterlässt.

5.3 Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB entsprechend sowie die gesetzlichen Vorschriften für die Mängelgewährleistung.

5.4 Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate.

6. Kündigung durch den Auftraggeber

Im Falle einer Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber vor vollständiger Erbringung der vertragsgegenständlichen Agenturleistungen schuldet der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.

7. Haftungsausschluss

7.1 Die Agentur haftet nicht für Leistungsstörungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transport-verzögerungen, Streik, gestörte Selbstbelieferung, Pandemie etc.) verursacht worden ist und die Agentur diese nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die vertragsgegenständliche Leistung der Agentur wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Agentur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.2 Jedwede Haftung der Agentur ist im Übrigen – mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch aus einer nicht unerheblichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

7.3 Der Haftungsausschluss wie vor gilt auch für Erfüllungs-gehilfen der Agentur.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Gerichtsstand ist Dresden.

8.3 Sollten diese AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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